Die Verordnung 2015/1933/EG legt neue Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) fest, die ab dem 1. April dieses Jahres gelten.
Für Nahrungsergänzungsmittel, die pflanzliche Stoffe sowie Zubereitungen daraus enthalten, liegt der Grenzwert für Benzo[a]pyren bei 10 µg/kg und für PAK4 (Summe aus Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthene und Chrysen) bei 50 µg/kg.
PAK entstehen bei unvollständiger Verbrennung organischen Materials. Sie sind fettlöslich, schwer flüchtig und befinden sich in Abgaspartikeln aus Kraftfahrzeugen, Kohleöfen oder Ölheizungen. Über Luft, Boden, Wasser und Sedimente können Lebensmittel und somit auch Nahrungsergänzungsmittel mit PAK kontaminiert werden. Darüber hinaus können PAK bei der Verarbeitung von pflanzlichen Rohstoffen, zum Beispiel beim Räuchern, Trocknen, Braten, Grillen, Rösten und Backen entstehen.
Qualitätssicherung bei Dr. Behr nun noch strenger
Beim Einkauf von pflanzlichen Rohstoffen arbeiten wir seit Langem eng mit unseren Lieferanten zusammen, um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden. Bisher sendete beispielsweise unser Lieferant für konventionelle Spirulina vor Bezug der Ware Mischmuster der zu erwartenden Chargen, die wir auf Benzo[a]pyren testen ließen. Seit 2015 schon werden diese Muster von uns auch auf PAK4 getestet – erst nach Gutbefund rufen wir die Ware ab.
Bei Bio-Spirulina und Bio-Chlorella gelten sogar noch geringere Grenzwerte, denn hier wird die Ware nach den Richtlinien der Zertifizierungsstelle CERES untersucht. Seit Anfang des Jahres hat Dr. Behr sogar noch eine weitere Prüfstufe eingerichtet, bei der nicht nur die Mischmuster, sondern nach Wareneingang die Werte jeder einzelnen 1.000-kg-Charge nach den CERES-Vorgaben überprüft werden. Erst nach erfolgreichem Laborbericht wird die Ware zur Auslieferung freigegeben.
Für andere Stoffe aus unserem Sortiment, zum Beispiel Flohsamenschalen, Kakao-Trockenextrakt und Hirseextrakt, haben wir bereits Stichproben auf PAK4 untersuchen lassen. Auch der in der Verordnung 2015/1933/EG erwähnte Stoff Gelée Royale wird von unserem Lieferanten kontinuierlich auf PAK4 hin geprüft.
Entsprechende Prüfberichte stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0228 976396-0 sowie unter sales@drbehr.com.